Rechtsanwalt Michael Dietz
Herr Rechtsanwalt Dietz betreut Mandanten u. a. auf folgenden Rechtsgebieten:
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Steuerrecht und Steuerstrafrecht
- Kapitalanlagerecht sowie
- Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Herr Dietz ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Herr Dietz ist zudem Fachanwalt für Steuerrecht. In dieser Eigenschaft berät er Privatpersonen und mittelständische Unternehmen auch in allen steuerlichen Belangen und vertritt sie gegenüber Finanzbehörden und Finanzgerichten sowie in Steuerstrafverfahren.
Herr Dietz begleitet Existenzgründer bei dem Schritt zur Selbständigkeit.
Fremdsprachenkenntnisse: Englisch.